Diese auch seitens der eidgenössischen Meliorationsbehörden befürwortete Praxis ist richtig. Gerade im Hinblick auf die Begehren der Wanderer und auch aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes - das ganze Beizugsgebiet des Wegnetzes ist Bestandteil des BLN-Objektes 1311, Napfbergland - erscheint es angebracht, auf die Asphaltierung von Güterstrassen, vorab bei der Erschliessung von nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften, zu verzichten. |