| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim subventionierten Güterstrassenbau auf wichtigeren Haupterschliessungsstrassen, die ganzjährig bewohnte Liegenschaften erschliessen, Hartbeläge erstellt werden. Bei Erschliessungen zu Einzelhöfen, die nicht ganzjährig bewohnt werden, wird in der Regel ein Hartbelag nicht subventioniert. Diese auch seitens der eidgenössischen Meliorationsbehörden befürwortete Praxis ist richtig.