In der schriftlichen Postulatsbeantwortung habe der Stadtrat angekündigt, dass er dem Grossen Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten beantragen werde, beim Erlass des Bau- und Zonenplanes nicht die ganze Allenwindenkuppe in die Grünzone einzuteilen. Das zeige, dass der Stadtrat nicht bereit sei, den Entscheid des Grossen Stadtrates vom 10. März 1988 zu akzeptieren. Zu diesem Punkt kann auf das vorher Gesagte verwiesen werden (vgl. Ziff. 1 a). Der Absichtserklärung des Stadtrates kommt keine Verbindlichkeit zu. Sie hat für den Grossen Stadtrat keine Bindungswirkung.