Die Fahrbahn wird mit einem 10 cm hohen Randstein vom Trottoirbereich abgetrennt, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. 2.3 Schliesslich sind die baulichen Massnahmen verhältnismässig. Mit einer Breite von 3,5 m erweist sich der Ausbau auch in räumlicher Hinsicht als angemessen; es sind nur lokale Verbreiterungen für den motorisierten Verkehr vorgesehen. Dass mit dem Vorhaben unverhältnismässige Eingriffe in die Eigentumsrechte Dritter verbunden wären, ist von keinem Grundeigentümer geltend gemacht worden. 3. Aufgrund dieser Erwägungen kann der Entscheid des Gemeinderates (Projektbewilligung) genehmigt werden.