Mit dem Ausbau soll das Wohnquartier besser erschlossen werden. Somit kann die vorgesehene Anlage der Bauzone zugerechnet werden. Die gegen das Projekt erhobenen Einsprachen haben gütlich erledigt werden können, eine Einsprache wurde abgewiesen. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates erwuchs in Rechtskraft. 2.2 Das Bauvorhaben liegt auch im aktuellen öffentlichen Interesse. Die Strasse, die heute noch kein Trottoir aufweist, erschliesst im Projektabschnitt zweckmässig ein Wohnquartier. Das Trottoir dient den Fussgängern dieses Quartiers. Die Fahrbahn wird mit einem 10 cm hohen Randstein vom Trottoirbereich abgetrennt, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.