Das Projekt ist darüber hinaus im Massnahmen- und Finanzplan der Gemeinde enthalten. Die Vorfinanzierung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stimmberechtigten dem Projekt bis Ende 2010 zustimmen werden, ansonsten die Vorfinanzierung aufzulösen und der Betrag zur Abschreibung auf dem Verwaltungsvermögen zu verwenden ist. Damit sind die Voraussetzungen für eine Vorfinanzierung erfüllt. Die Voraussetzung, dass das Zustandekommen eines Projektes im Zeitpunkt des Beschlusses über die Vorfinanzierung sicher feststehen muss, wie der Beschwerdeführer vorbringt, gibt es nicht.