Die Gemeinderechnung weist im vorliegenden Fall einen Ertragsüberschuss auf. Gemäss den Unterlagen und dem Bericht von Rechnungskommission und Regierungsstatthalter sind die vorgeschriebenen Mindestabschreibungen gedeckt. Es liegt danach weder ein Bilanzfehlbetrag vor, noch wird einer entstehen, da nur der Ertragsüberschuss für die Vorfinanzierung verwendet wird. Die Stimmberechtigten konnten daher am 19. Mai 2008 gültig über die Vorfinanzierung beschliessen. Sie haben der gerügten Verwendung von 250000 Franken aus dem Ertragsüberschuss als Vorfinanzierung für das Sportplatzprojekt zugestimmt. Das Projekt ist darüber hinaus im Massnahmen- und Finanzplan der Gemeinde enthalten.