Den nicht anwesenden Stimmberechtigten wurde zudem durch den gerügten Abänderungsantrag und dessen Annahme kein wesentlicher Entscheid vorweggenommen, wird doch über den Landkauf und den Sonderkredit für das Projekt, für das mit dem angefochtenen Beschluss Mittel reserviert worden sind, erst noch zu beschliessen sein. Der angefochtene Beschluss bewirkt lediglich, dass vom Ertragsüberschuss nicht, wie vom Gemeinderat beantragt, 750000 Franken für die Bildung von Eigenkapital verwendet werden, sondern bloss 500000 Franken, und dass der darüber hinausgehende Ertragsüberschuss für längstens zwei Jahre für ein Projekt, das im Massnahmen- und Finanzplan bereits vorgesehen ist, reserviert ist.