Zumindest konnten sie nicht zum Voraus davon ausgehen, dass die vom Gemeinderat vorgesehene betragsmässige Aufteilung zugunsten von Eigenkapital und Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen ohne Änderungen beschlossen würde. Den nicht anwesenden Stimmberechtigten wurde zudem durch den gerügten Abänderungsantrag und dessen Annahme kein wesentlicher Entscheid vorweggenommen, wird doch über den Landkauf und den Sonderkredit für das Projekt, für das mit dem angefochtenen Beschluss Mittel reserviert worden sind, erst noch zu beschliessen sein.