Für Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung nicht teilnahmen, wurde in diesem Sinn kein wesentlicher Beschluss vorweggenommen. Alle Beschlüsse zur Erweiterung des Sportplatzes, die definitive Wirkungen zeitigen, wie der Beschluss über den nötigen Landkauf und die Bewilligung des Sonderkredits, werden ihnen erst noch vorzulegen sein. Die Stimmberechtigten sind mit dem gerügten Abänderungsantrag auch insoweit nicht überrascht worden, als dieser ein Projekt betrifft, das bereits im Massnahmen- und Finanzplan der Gemeinde enthalten ist. Er bezieht sich damit auf eine von der Gemeinde für die Zukunft bereits in Betracht gezogene Investition.