Er nimmt vorliegend auch keine zusätzlichen Geldmittel in Anspruch. Ebenso bedeutet er im vorliegenden Fall keine Vorentscheidung für das Projekt, wurde doch an der Gemeindeversammlung nicht über die Sache an sich, die Erweiterung des Sportplatzes, beschlossen, sondern lediglich über die zeitlich beschränkte Reservation eines Teils des Ertragsüberschusses für dieses Projekt. Die Wirkungen des Beschlusses sind daher beschränkt. Für Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung nicht teilnahmen, wurde in diesem Sinn kein wesentlicher Beschluss vorweggenommen.