Die Abweichung bestand darin, dass 250000 Franken des Ertragsüberschusses nicht für die Bildung von Eigenkapital, sondern als Vorfinanzierung für die Erweiterung eines Sportplatzes dienen sollten. Der Antrag wurde dem Gemeinderat am 6. Mai 2008 schriftlich eingereicht, sodass diesem genügend Zeit blieb, sich für die Gemeindeversammlung darauf vorzubereiten. Die Stimmberechtigten waren hingegen nicht darüber orientiert, dass ein entsprechender Antrag vorlag.