Der hier massgebliche Hauptantrag betraf die Verwendung des Ertragsüberschusses der Rechnung 2007. Der Gemeinderat hatte zu diesem Geschäft den Stimmberechtigten beantragt, Fr. 750000.- als Einlage ins Eigenkapital und Fr. 363393.66 für zusätzliche Abschreibungen zu verwenden. Der diesem Hauptantrag gegenübergestellte Antrag eines Stimmberechtigten, den die Gemeindeversammlung annahm, deckte sich grundsätzlich mit diesem Antrag und liess ihn, inhaltlich gesehen, in weiten Teilen stehen. Die Abweichung bestand darin, dass 250000 Franken des Ertragsüberschusses nicht für die Bildung von Eigenkapital, sondern als Vorfinanzierung für die Erweiterung eines Sportplatzes dienen sollten.