2. Falls bis Ende 2010 zum Projekt "Erweiterung Sportplatz X (Landkauf und Ausbau)" kein Entscheid durch die Bürgerschaft vorliegt oder wenn die Bürgerschaft zuvor eine Vorlage zu diesem Projekt ablehnt, ist die Vorfinanzierung von Fr. 250000.- aufzulösen und dieser Betrag für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zu verwenden. Der Beschwerdeführer reichte am 28. Mai 2008 beim Regierungsrat Beschwerde gegen diesen Beschluss ein und beantragte, dass der Antrag des Stimmberechtigten als ungültig zu erklären und der Antrag des Gemeinderates zu genehmigen sei;