Der Ertragsüberschuss von Fr. 1113393.66 ist wie folgt zu verwenden: a. Fr. 363393.66 für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen, b. Fr. 250000.- zur Vorfinanzierung des Projektes "Erweiterung Sportplatz X (Landkauf und Ausbau)", c. Fr. 500000.- für die Bildung von Eigenkapital. 2. Falls bis Ende 2010 zum Projekt "Erweiterung Sportplatz X (Landkauf und Ausbau)" kein Entscheid durch die Bürgerschaft vorliegt oder wenn die Bürgerschaft zuvor eine Vorlage zu diesem Projekt ablehnt, ist die Vorfinanzierung von Fr. 250000.- aufzulösen und dieser Betrag für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zu verwenden.