- Vorfinanzierungen können nur zulasten der Laufenden Rechnung und nur dann getätigt werden, wenn die vorgeschriebenen Mindestabschreibungen gedeckt sind und ein allfälliger Bilanzfehlbetrag abgeschrieben ist und wenn dadurch kein neuer Bilanzfehlbetrag entsteht. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | An der Gemeindeversammlung vom 19. Mai 2008, an welcher über die Genehmigung der Gemeinderechnung 2007 und über die Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung zu befinden war, stand der folgende Antrag des Gemeinderates über die Verwendung des Ertragsüberschusses zur Diskussion: