Selbst wenn sie bereits seit einiger Zeit um die Auflösung des Sprachheilkindergartens gewusst hätte, wäre es der Beschwerdeführerin somit kaum möglich gewesen, sich erfolgreich um eine andere Stelle als Kindergärtnerin zu bemühen. Um ihre Aussichten auf dem Stellenmarkt zu verbessern, bleibt der Beschwerdeführerin praktisch nichts anderes übrig, als sich beruflich anderweitig zu orientieren, beispielsweise mittels Zusatzausbildung zur Primarlehrperson oder durch Konzentration auf ihre zweite Ausbildung als Farbtherapeutin. In einer solchen Übergangsphase sind die Verdienstmöglichkeiten der Beschwerdeführerin allerdings eingeschränkt.