In den letzten Jahren habe zudem keine Stelle für eine Sprachheilkindergärtnerin offiziell ausgeschrieben werden können. Im Übrigen führe im Kanton heute nur noch die Stadt Luzern einen Sprachheilkindergarten. Zu beachten ist auch, dass die Beschwerdeführerin ohne entsprechende Zusatzausbildung nicht als Primarlehrperson tätig sein kann. Selbst wenn sie bereits seit einiger Zeit um die Auflösung des Sprachheilkindergartens gewusst hätte, wäre es der Beschwerdeführerin somit kaum möglich gewesen, sich erfolgreich um eine andere Stelle als Kindergärtnerin zu bemühen.