Die Chance, dass die Beschwerdeführerin in nächster Zeit eine Anstellung auf ihrem erlernten Beruf findet, muss als gering eingeschätzt werden. Nach Auskunft der zuständigen kantonalen Stelle ist es notorisch, dass im Kindergartenbereich ein akuter Stellenmangel herrscht. So bestehe beispielsweise keine realistische Aussicht darauf, als Studienabgänger auf dem Erlernten ins Berufsleben einzusteigen. Zurzeit gäbe es im ganzen Kanton Luzern keine offene Stelle als Kindergartenlehrperson. In den letzten Jahren habe zudem keine Stelle für eine Sprachheilkindergärtnerin offiziell ausgeschrieben werden können.