Durch ihre Nebentätigkeit als Farbtherapeutin konnte sie zusätzlich ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich zirka 150 Franken erzielen. Zurzeit ist die Beschwerdeführerin arbeitslos und bezieht Taggelder in der Höhe von durchschnittlich 2750 Franken pro Monat. Als Farbtherapeutin erzielt die Beschwerdeführerin gemäss ihren Angaben im Moment kein höheres Einkommen, weshalb sie heute insgesamt über monatliche Einnahmen von ungefähr 2900 Franken verfügt. Diesen Einnahmen stehen, wendet man die Grundsätze zur Berechnung des prozessualen Notbedarfs an, Ausgaben in etwa gleicher Höhe gegenüber.