Mit anderen Worten ging die Vorinstanz bei der Festsetzung der Höhe der Abfindung von einer falschen Prämisse aus, indem sie einzig prüfte, ob bei der Beschwerdeführerin Umstände vorliegen, die für eine höhere als die minimale Abfindung sprechen. Dieses Vorgehen entsprach nicht den Vorgaben des Gesetzes, wonach die Abfindung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls festzulegen sind. Diese Umstände sind im Folgenden zu ermitteln und zu gewichten. In einem ersten Schritt ist mit anderen Worten jedes für die Bemessung der Abfindung relevante Element isoliert zu betrachten, um zum Schluss eine Gewichtung vorzunehmen, die sämtliche Aspekte berücksichtigt.