Das im Gutachten gezogene Fazit überzeugt auch deshalb, weil es im Ergebnis jener Lösung entspricht, die auch bei allen andern Fideikommissen zur Anwendung kommt. Ziel der Fideikommisse ist ganz allgemein die Begünstigung eines bestimmten Geschlechts und nicht des sich an einem bestimmten Ort aufhaltenden Teils davon. Wäre Letzteres der Fall, dann müsste ein Wohnortswechsel eines Fideikommissars selbst innerhalb des Kantons Luzern konsequenterweise den Verlust des Fideikommissariats zur Folge haben. Ein solches Ergebnis kann vernünftigerweise nicht dem Stifterwillen entsprechen.