Da die Nachfolge im Stifterbrief geregelt ist und die gestützt darauf getroffene Nachfolgeregelung regelmässig unbestritten bleibt, hat es mit dem Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde (Bürgerrat der Stadt Luzern), welcher in solchen Fällen seit jeher stets ergeht, sein Bewenden. Besteht ausnahmsweise keine Einigkeit in der Nachfolgefrage, ist der Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde folgerichtig der Beurteilung durch die obere Aufsichtsbehörde und schliesslich durch das Verwaltungsgericht zugänglich zu machen. Damit wird sichergestellt, dass ein Nachfolger eingesetzt wird und die notwendigen Betreuungsaufgaben wahrgenommen werden.