Gegen diese Auffassung spricht neben der unter Erwägung 1b angeführten Praxis - auf die gleich zurückzukommen sein wird - auch Folgendes: Aufgabe der Aufsichtsbehörden ist es, dafür zu sorgen, dass beim Tod eines Fideikommissars ein Nachfolger bestimmt wird, damit ein Fideikommiss nicht verwaist bleibt und die Verwaltung und Betreuung des Fideikommissgutes gewährleistet ist. Da die Nachfolge im Stifterbrief geregelt ist und die gestützt darauf getroffene Nachfolgeregelung regelmässig unbestritten bleibt, hat es mit dem Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde (Bürgerrat der Stadt Luzern), welcher in solchen Fällen seit jeher stets ergeht, sein Bewenden.