Die Einsetzung eines neuen Fideikommissars führte nur in wenigen Fällen zu einem Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz. Dabei ist zu beachten, dass der Bürgerrat diesen Entscheid nicht nach Belieben trifft, sondern allein gestützt auf die in den Stifterbriefen festgehaltene Nachfolgeordnung. Es handelt sich dabei somit um eine im Wesentlichen bloss vollziehende Aufgabe des Bürgerrates. Dem Regierungsrat kommt als obere Aufsichtsbehörde bei der Nachfolgeregelung die Aufgabe einer Rechtsmittelinstanz gegen Entscheide des Bürgerrates zu. Darüber hinaus steht die Überprüfung des Entscheids durch das Verwaltungsgericht offen.