Bezüglich der Frage der Zuständigkeit der einzelnen Behörden ist mangels einer Regelung im geschriebenen Recht weitestgehend auf die gewohnheitsrechtlich gewachsene Ordnung abzustellen. b. Der Bürgerrat der Stadt Luzern erliess den Feststellungsentscheid zur Regelung der Nachfolge in der Funktion als untere Aufsichtsbehörde im Fideikommisswesen. In der Vergangenheit blieb die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch den Bürgerrat der Stadt Luzern weitgehend unbestritten. Die Einsetzung eines neuen Fideikommissars führte nur in wenigen Fällen zu einem Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz.