Handle es sich um Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren, sei auf die Risikofaktoren dieser Entwicklungsphase (Pubertät) und die grosse Bedeutung verlässlicher, stabiler erwachsener Bezugspersonen hinzuweisen. Schliesslich dürfe bei der Ermittlung des Bedarfs an wirtschaftlicher Sozialhilfe nur das effektive Einkommen berücksichtigt werden. Dafür spreche auch Ziffer 5.0.2 der SKöF-Richtlinien sowie ausdrücklich F. Wolffers, Grundriss des Sozialhilferechts, erschienen 1993, S. 153.