Aus dem Kommentar zu Ziffer 5.0.3 der SKöF-Richtlinien ergibt sich, dass hier eine auf den Einzelfall bezogene Güterabwägung (praktische Möglichkeiten, finanzielle Auswirkungen, pädagogische Überlegungen) erfolgen muss. Aus heilpädagogischer und psychologischer Sicht stellte der Vorsteher des kantonalen Sozialamtes in seinem Amtsbericht fest, dass heute eine Familie mit 4 Kindern eine kinderreiche Familie mit all ihren Risikofaktoren (wirtschaftlich, sozial) darstellt. Handle es sich um Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren, sei auf die Risikofaktoren dieser Entwicklungsphase (Pubertät) und die grosse Bedeutung verlässlicher, stabiler erwachsener Bezugspersonen hinzuweisen.