Die Aufgabe des Stadtrates ist es somit, eine raumplanerisch recht- und zweckmässige neue Planung zu erarbeiten. Die Planung wird dabei in den umstrittenen Umnutzungsgebieten gesamtheitlich nochmals zu beurteilen sein, damit kein planerisch unzweckmässiger Flickenteppich entsteht. Insofern findet die Gesamtrevision der Ortsplanung Z. ihren definitiven Abschluss erst und wird damit bezüglich dieser Gebiete planbeständig, wenn eine neue Planung im Sinn der bisherigen Ausführungen erarbeitet, von den Stimmberechtigten verabschiedet und vom Regierungsrat genehmigt wurde.