Der Stadtrat hat daher bezüglich der streitbetroffenen Grundstücke der Beschwerdeführenden innert angemessener Frist eine neue Planung zu erarbeiten, beim Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eine Vorprüfung einzuholen und die Nutzungsplanänderung öffentlich aufzulegen. Wie im Planungsbericht zur Genehmigung richtig ausgeführt wird, müssen aufgrund der Ablehnung von Verdichtungsmöglichkeiten im Gebiet M.-C. die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.