Von diesen Fällen zu unterscheiden ist die Situation, wo eine öffentlich aufgelegte Planung von den Stimmberechtigten abgelehnt wird und es deshalb inhaltlich bei der bisherigen Zonierung bleibt, wenn auch verbunden mit einem Systemwechsel unter anderer Bezeichnung (z.B. Arbeitszone statt Industriezone). A 4.1 Auf Antrag aus der Versammlung wurde die Beschwerdeführerin an der Gemeindeversammlung verpflichtet, eine Langsamverkehrsverbindung von 4 Meter Breite zu erstellen.