Bei einem «Mehr» an Nutzung sind in der Regel die Nachbarn in ihren Rechten tangiert (vgl. dazu Erw. Ziff. 6), bei einem «Weniger» dürfte in erster Linie der Grundeigentümer selber betroffen sein. Wird etwas «Anderes» beschlossen, können sowohl die Grundeigentümer wie auch die Nachbarn in ihren schutzwürdigen Interessen tangiert sein. Von diesen Fällen zu unterscheiden ist die Situation, wo eine öffentlich aufgelegte Planung von den Stimmberechtigten abgelehnt wird und es deshalb inhaltlich bei der bisherigen Zonierung bleibt, wenn auch verbunden mit einem Systemwechsel unter anderer Bezeichnung (z.B. Arbeitszone statt Industriezone).