Zu vergleichen ist dabei die bisherige mit der von der Gemeindeversammlung beschlossenen neuen Zonenfestlegung. Die Wesentlichkeit einer Änderung kann gegenüber der bisherigen Zonierung in einem «Mehr» oder einem «Weniger» an Nutzung beziehungsweise Nutzungsmöglichkeiten bestehen oder die Änderung ist insofern wesentlich, als dass etwas «Anderes» beschlossen wurde, ohne dass klar ist, ob nun mehr oder weniger Nutzung zur Verfügung steht beziehungsweise das Grundstück eine Wertsteigerung oder Wertverminderung erfährt. Bei einem «Mehr» an Nutzung sind in der Regel die Nachbarn in ihren Rechten tangiert (vgl. dazu Erw.