So wird zum Beispiel in der Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung die von einer Einsprecherin beantragte Zuweisung der Grundstücke im Gebiet M. (…) zur Arbeitszone nicht thematisiert, obwohl damit der bisher gültige Wohnanteil von 20 Prozent mitaufgehoben wird, was eine erhebliche Eigentumsbeschränkung bedeutet. Aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung ergibt sich überdies, dass einige Votanten davon ausgingen, dass es bei Gutheissung der Einsprache um das Festhalten am Status quo gehe und nicht um eine Abzonung (Verlust Wohnanteil).