Zu bedenken ist auch, dass in der Botschaft in der Regel in erster Linie diejenigen Argumente dargelegt werden, welche aus Sicht der Einsprecher gegen eine öffentliche aufgelegte Zone sprechen und nicht diejenigen, die für oder gegen eine von ihnen alternativ vorgeschlagene Zone sprechen. So wird zum Beispiel in der Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung die von einer Einsprecherin beantragte Zuweisung der Grundstücke im Gebiet M. (…) zur Arbeitszone nicht thematisiert, obwohl damit der bisher gültige Wohnanteil von 20 Prozent mitaufgehoben wird, was eine erhebliche Eigentumsbeschränkung bedeutet.