An der Gemeindeversammlung wurden Anträge aus Einsprachen sowie im Rahmen der Beratung gestellte Anträge aus der Versammlung gutgeheissen, die nicht Gegenstand der öffentlichen Auflage waren. Ein Teil der davon betroffenen Grundeigentümer erhob im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat und beantragte, den Beschluss der Gemeindeversammlung aufzuheben, weil das rechtliche Gehör verletzt worden sei.