als Fehler angelastet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Entscheid: | Gegenstand des Verfahrens war die Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung der Stadt Z. durch den Regierungsrat. An der Gemeindeversammlung wurden Anträge aus Einsprachen sowie im Rahmen der Beratung gestellte Anträge aus der Versammlung gutgeheissen, die nicht Gegenstand der öffentlichen Auflage waren.