Zur Beurteilung der Wesentlichkeit ist nicht die öffentlich aufgelegte und der Gemeindeversammlung mit der Botschaft vorgelegte Zonenfestlegung, sondern die bisher geltenden mit der von der Gemeindeversammlung beschlossenen, neuen Zonenfestlegung zu vergleichen. Die Wesentlichkeit einer Änderung kann gegenüber der bisherigen Zonierung in einem «Mehr» oder einem «Weniger» an Nutzung beziehungsweise Nutzungsmöglichkeiten bestehen oder die Änderung ist insofern wesentlich, als dass etwas «Anderes» beschlossen wurde, ohne dass klar ist, ob nun mehr oder weniger Nutzung zur Verfügung steht beziehungsweise das Grundstück eine Wertsteigerung oder Wertverminderung erfährt.