Im zitierten Urteil ist das Gericht sodann davon ausgegangen, dass die zwei Söhne den Kontakt zu ihrem Vater nicht suchten und der Beschwerdeführer nur geringe Beziehungen zur Schweiz habe. 3.2 In der Zwischenzeit scheint sich das Verhältnis des Beschwerdeführers zu seinen Söhnen gebessert zu haben. Gemäss Führungsbericht der Strafanstalt Bostadel vom 23. Februar 2000 erhielt er von seinen Söhnen in der Zeitspanne vom 13. September 1998 bis 5. Dezember 1999 vier Besuche. Verglichen mit anderen Insassen seien diese Besuchsintervalle jedoch nicht sehr häufig. Die Frage, ob eine intensive und tragfähige Beziehung zu den Söhnen bestehe, konnte der Führungsbericht nicht beantworten.