Die ärztliche Betreuung des Beschwerdeführers ist seit seinem Eintritt in die Strafanstalt Wauwilermoos sichergestellt. Mit der Reduzierung des Arbeitspensums und der Zuweisung von geeigneten Arbeiten nimmt die Anstaltsleitung zudem auf den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers angemessen Rücksicht. Mit diesem Versuch, den Strafvollzug so zu gestalten, dass nicht nur dem Heilungsbedürfnis des Beschwerdeführers, sondern auch dem öffentlichen Interesse am ununterbrochenen Strafvollzug angemessen Rechnung getragen wird, handelt die Behörde zweck- und verhältnismässig.