Diese Konkordate dienen der Vereinheitlichung und Verbesserung des Strafvollzugs in den verschiedenen Kantonen. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die jeweilige Konkordatskonferenz befugt, Richtlinien zu erlassen, und die Einweisungs- und Vollzugsbehörden in den einzelnen Konkordatskantonen ihrerseits haben die entsprechenden Beschlüsse und Richtlinien wie die Anstalts- und Gefängnisleitungen dem Zweck des jeweiligen Konkordats entsprechend konsequent zu vollziehen.