Artikel 48 der Schweizerischen Bundesverfassung sieht indes vor, dass die Kantone für Fragen in ihrem Zuständigkeitsbereich unter sich Verträge (sogenannte Konkordate) abschliessen können. Die Kantone haben sich im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs mittels Konkordaten in drei Regionen zusammengeschlossen. Diese Konkordate dienen der Vereinheitlichung und Verbesserung des Strafvollzugs in den verschiedenen Kantonen.