Vielmehr liegt der Planungszone für die Abgrenzung der Baubereiche von den Freihalteflächen und für den Geltungsbereich der verschiedenen Dichtebestimmungen innerhalb der überbaubaren Gebiete der von der Gemeinde im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens selbst erarbeitete Richtplan Kernzone aus dem Jahre 1985 sowie die im Bereich der Kernzone heute bestehende Nutzungsdichte zugrunde. Mit der so erlassenen Planungszone und den gleichzeitig festgelegten Bau- und Nutzungsvorschriften wird für das Kerngebiet der Gemeinde eine umfassende Planung ermöglicht und gesichert, die den Anforderungen an ein Ortsbild von regionaler Bedeutung zu genügen vermag, ohne dass gleichzeitig die Bautätigkeit im