Dieses Gebiet deckt sich - wie bereits erwähnt - im wesentlichen mit dem Perimeter des nach dem ISOS schützenswerten Ortsbildes von regionaler - also überkommunaler - Bedeutung. Mit dem Erlass der Planungszone wird das Bauen in der Kernzone nicht verunmöglicht. Vielmehr liegt der Planungszone für die Abgrenzung der Baubereiche von den Freihalteflächen und für den Geltungsbereich der verschiedenen Dichtebestimmungen innerhalb der überbaubaren Gebiete der von der Gemeinde im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens selbst erarbeitete Richtplan Kernzone aus dem Jahre 1985 sowie die im Bereich der Kernzone heute bestehende Nutzungsdichte zugrunde.