diese Frage ist erst Gegenstand der nachfolgenden Überprüfung, des eigentlichen Nutzungsplanungsverfahrens. b. Den Zonenplan für die Siedlungsgebiete sowie das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde, welche der Regierungsrat mit seinem Entscheid vom 15. Oktober 1991 im wesentlichen genehmigte, haben die Stimmberechtigten im Jahre 1988 beschlossen; damit wurde die bisherige Nutzungsordnung, welche aus dem Jahre 1972 stammte, abgelöst.