6.4 Wenn es sich wie hier im Rahmen der Überprüfung eines Einzelfalles zeigt, dass es sich beim gerügten Verfahren um ein insgesamt rechtswidriges Verfahren handelt, das viele Personen betrifft, ist es angezeigt, dass der Regierungsrat aufgrund seiner Aufsichtsfunktion über den Einzelfall hinaus eine Weisung erteilt, mit dem Zweck, dass in der betroffenen Gemeinde ein rechtsstaatlich korrektes Einbürgerungsverfahren eingeführt wird. Die Vorinstanz ist folglich anzuweisen, ihr Einbürgerungsverfahren so zu organisieren, dass eine Gesuchsbehandlung innert angemessener Frist (vgl. E. 3.3) möglich ist.