Weiter führt eine lange Behandlungsdauer dazu, dass die mit einem Gesuch eingereichten Unterlagen (Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug, Familienschein) vermehrt Veränderungen unterliegen. Dieselben Dokumente müssen also ein zweites Mal eingereicht werden, was Kosten verursachende Umtriebe für die Gesuchstellenden und einen Mehraufwand für die Behörden zur Folge hat. 4.4 Im vorliegenden Fall liegen keine speziellen Gründe vor, die ein überdurchschnittlich langes Verfahren rechtfertigen könnten. Besondere Schwierigkeiten, die langwierige Abklärungen bedingen würden, sind aus den Akten nicht ersichtlich.