Würden sie den Wohnsitz trotzdem vor dem Entscheid über ihr Gesuch wechseln, müssten sie wiederum drei Jahre warten, bis sie ein neues Einbürgerungsgesuch in einer andern Luzerner Gemeinde stellen könnten. In sieben Jahren kann sich die persönliche Situation einer Person stark verändern. So wird auf dem Arbeitsmarkt immer mehr Flexibilität erwartet. Gerade bei jungen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern ist es gut möglich, dass sie eine Arbeitsstelle in einer Entfernung zu ihrem Wohnort antreten wollen respektive müssen, die einen unzumutbaren Arbeitsweg zur Folge hat, oder dass sie aus persönlichen Gründen ihren Lebensmittelpunkt an einen andern Ort verlegen möchten.