Gerade in einer Gemeinde wie Littau sind Einbürgerungen keine seltenen Geschäfte. Eine besondere Schwierigkeit der Sache, welche die lange Verfahrensdauer zu rechtfertigen vermag, liegt nicht vor. 4.3 Um eingebürgert werden zu können, müssen die Gesuchstellenden eine gewisse Zeit in ihrer Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben. Die Erfüllung der gesetzlichen Wohnsitzvoraussetzungen stellt einen weiteren Grund dar, der für die beförderliche Behandlung der Gesuche spricht: Gemäss den §§ 12f.