Die Abklärungen sind wegen der zusätzlichen Überprüfung durch die einzelnen Kommissionsmitglieder zwar umfangreicher als in anderen Gemeinden, trotzdem ist nicht ersichtlich, wieso es nicht möglich sein sollte, mehr als neun Gesuche (mit 20 bis 30 Gesuchstellenden, worunter auch Kleinkinder und Kinder sind, die in der Regel kaum Abklärungen nötig machen) pro Mitglied und Jahr zu behandeln. Die Behandlung eines Einbürgerungsgesuches stellt in der Regel keine überaus grosse Anforderungen an die Behörden. Gerade in einer Gemeinde wie Littau sind Einbürgerungen keine seltenen Geschäfte.